Die göttliche Ermächtigung (iḏn): Übertragung und koranische Quellen (2/2)
Inhalt

Es ist wohlbekannt, dass das Gedenken (ḏikr) eine zentrale geistige Praxis im Sufismus bildet: durch das auf Gott gerichtete Gedenken reinigt und erhellt sich das Herz des Schülers. Der ḏikr wird vom lebenden šayḫ übertragen, dem Arzt der Herzen. Es ist wesentlich, gut zu verstehen, dass auf einem Einweihungsweg dieses Werk der Herzensreinigung durch die Gnade des iḏn (Ermächtigung), mit dem das Gedenken bekleidet ist, voll wirksam wird. Ein mit dem iḏn übertragenes Gedenken trägt nämlich eine geistige und leuchtende Ladung in sich, die es erlaubt, dass sich eine Beziehung, ein subtiles Band, zwischen dem Herzen des Meisters und dem Herzen des Schülers herstellt. Durch den Segen dieser „Ladung“ überträgt der Führer seinen geistigen Beistand (madad), sein Geheimnis (sirr) auf seine Schüler. Die verwandelnde Kraft kommt also wesentlich vom iḏn und nicht vom Gedenken an sich. Umgekehrt könnte sich die emsige Übung eines Gedenkens ohne Ermächtigung auf die Dauer als mögliche Ursache eines seelischen Ungleichgewichts für den erweisen, der sie vollzieht. Zu gedenken heißt, sehr mächtige göttliche Energien zu wecken, die man integrieren können muss. Ohne Ermächtigung emsig zu gedenken wäre ein wenig so, als dränge man ohne Pass in ein fremdes Land ein: die Grenzpolizei wacht und riskiert, uns ohne Zartgefühl auszuweisen; mit anderen Worten, jeder ḏikr hat seine Wächter.
Die zwei Arten der Übertragung
Es bestehen ferner zwei einander ergänzende Weisen der Übertragung des iḏn:
- Die Ermächtigung wird auf äußere und ausdrückliche Weise von einem lebenden Meister an einen seiner Schüler übertragen (oder in gewissen Fällen an mehrere, oder an keinen). Man kann präzisieren, dass die Formalisierung dieser Übertragung in einem schriftlichen Dokument (iǧāza) keine unerlässliche Bedingung ist, wobei das Wesentliche ist, dass dieser iḏn klar ausgesprochen wurde.
- Diese Ermächtigung wird zugleich unmittelbar und innerlich im Herzen dessen bestätigt, der sie erbt und ihr Depositär wird.
Um diesen Gedanken zu veranschaulichen, finden wir nichts Besseres, als hier einen sehr bezeichnenden Auszug aus einem der Briefe des šayḫ Mullay al-ʿArabī ad-Darqāwī wiederzugeben. Der šayḫ berichtet, dass sein Meister ihm die Ermächtigung übertragen hatte, zu lehren und Schüler zu erziehen. Dann schreibt er:
Danach begehrte meine Seele, die Ermächtigung von Gott selbst und von Seinem Gesandten (Gott segne ihn und gebe ihm Frieden) zu empfangen. Ich strebte mit großer Inbrunst danach. Als ich nun eines Tages an einem einsamen Ort mitten im Wald weilte und in eine äußerste geistige Trunkenheit und zugleich in eine äußerste Nüchternheit versenkt und versunken war, mit einer großen Kraft in dem einen wie dem anderen Zustand, hörte ich plötzlich dieses Wort aus dem Tiefen meines Herzens aufsprudeln: „Mahne zum Gedenken (ḏikr), denn das Gedenken nützt den Gläubigen“ (Koran 51,55). Da beruhigte sich mein Herz und ruhte sich aus, denn ich hatte die Gewissheit, dass diese Rede mir von Gott und Seinem Propheten (Gott segne ihn und gebe ihm Frieden) galt… Sobald mir diese Ermächtigung gegeben wurde, kamen die Gläubigen zu mir, und von dem Augenblick an, da wir sie sahen und sie mich sahen, gedachten sie Gottes und wir gedachten Seiner, und wir profitierten von ihnen, wie sie von uns profitierten, und es geschah, was an Gunsterweisen, Geheimnissen, Tugenden, Segnungen und göttlichen Hilfen geschah1.
Der Begriff des iḏn im Koran
Der Prophet ist nur kraft der göttlichen Ermächtigung Prophet:
- „Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, ohne dass ihm mit Allahs Erlaubnis gehorcht werde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allah Reue-Annehmend und Barmherzig finden“ (4,64).
Der Prophet handelt nur kraft der göttlichen Ermächtigung:
- „… Es steht keinem Gesandten zu, ein Zeichen zu bringen, außer mit Allahs Erlaubnis. Für jeden wohlbestimmten Zeitpunkt ist ein Buch herabgesandt worden“ (13,38).
Keine Fürsprache ist bei Gott ohne Seine Ermächtigung möglich:
- „… Wer ist es, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte, außer mit Seiner Erlaubnis (man ḏā llaḏī yašfaʿu ʿindahu illā bi-iḏnihi)?“ (2,255, Thronvers).
- „… Es gibt keinen Fürsprecher, außer mit Seiner Erlaubnis…“ (10,3).
- „Keine Fürsprache (šafāʿa) wird bei Gott nützen, außer der Fürsprache für die Person, zugunsten deren Er sie erlaubt hat (aḏina lahu)“ (34,23).
Dieser Begriff der göttlichen Ermächtigung gilt für alle Propheten, insbesondere für Jesus:
- „Gott sprach: O Jesus, Sohn der Maria! Gedenke Meiner Wohltaten an dir und an deiner Mutter. Ich stärkte dich mit dem Geist der Heiligkeit. Schon in der Wiege sprachst du zu den Menschen wie ein Greis. Ich lehrte dich das Buch, die Weisheit, die Tawrāh und das Inǧīl. Du bildest aus Lehm (ṭīn) eine Vogelgestalt mit Meiner Erlaubnis (bi-iḏnī); du hauchst in sie, und sie wird Vogel mit Meiner Erlaubnis; du heilst den Stummen und den Aussätzigen mit Meiner Erlaubnis; du erweckst die Toten mit Meiner Erlaubnis…“ (5,110).
Sie gilt ebenfalls für die Gefährten des Propheten:
- „Wisset, dass der Gesandte Gottes unter euch ist. Würde er euch in vielen Fällen gehorchen, so befändet ihr euch in großen Schwierigkeiten. Doch Gott hat euch den Glauben lieb gemacht; Er hat ihn euren Herzen schön erscheinen lassen, während Er euch den Unglauben, die Verderbtheit und den Ungehorsam verhasst gemacht hat; solche sind die Rechtgeleiteten“ (49,7).
- „Gläubig sind nur die, die an Gott und Seinen Propheten glauben. Wenn sie bei ihm für eine Angelegenheit sind, die sie zusammenführt, so gehen sie nicht fort, ehe sie ihn um Erlaubnis gebeten haben (yastaʾḏinūhu). Diejenigen, die dich um diese Erlaubnis bitten (yastaʾḏinūnaka), das sind die, die an Gott und Seinen Propheten glauben. Wenn sie dich um Erlaubnis (faʾḏan) für eine persönliche Angelegenheit bitten, so gewähre sie, wem du willst…“ (24,62).
Vertiefende Lektüre
- Die göttliche Ermächtigung (1/2): Übertragung und Grade
- Was ist der ḏikr?
- Die geistigen Anstandsregeln (adab) gegenüber dem Propheten
Footnotes
-
Auszug aus Lettres d’un maître soufi, Übers. Titus Burckhardt, éd. Arché. ↩




